Die venabo-Lösung dokumentiert jeden Schritt des eAU-Prozesses: von der Anfrage über die Übermittlung bis zur Rückmeldung. Alle Aktionen werden mit Zeitstempel und Bearbeitungsdetails gespeichert. Dies sorgt in Ihrem Unternehmen für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und Audit-Sicherheit.
Vor der monatlichen Lohnabrechnung führt die HR-Leitung die eAU-Checkliste aus. Das System identifiziert drei Mitarbeitende mit fehlenden Krankenkassenangaben und einen mit unvollständiger Sozialversicherungsnummer. Diese Daten können Sie sofort korrigieren, bevor die Krankmeldungen zu Abruffehlern führen können.
Eine Person ist bereits zwei Wochen krankgeschrieben und erhält eine Folgebescheinigung. Sie erfasst die Verlängerung via App. Das System ruft die neue eAU ab und aktualisiert die Krankmeldung entsprechend. Die Lohnbuchhaltung erhält automatisch die verlängerten Fehlzeiten.
Bei einer Betriebsprüfung fordert die Prüferin Nachweise für Entgeltfortzahlungen des letzten Jahres an. Das System generiert automatisch ein Verlaufsprotokoll aller eAU-Abrufe mit Zeitstempeln, Rückmeldungen der Krankenkassen und Bearbeitungsschritten als lückenlose Dokumentation.
Eine Krankenkassen-Rückmeldung zeigt eine Abweichung bei den Arbeitsunfähigkeitsdaten. Das System präsentiert die Unterschiede übersichtlich, HR korrigiert die Stammdaten anhand der Vorgaben und die Software startet automatisch eine erneute eAU-Anfrage mit den korrigierten Informationen.
Vergleichen Sie venabo mit anderen Zeiterfassungssystemen – kompakt & praxisnah.
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Die Grundkonfiguration der eAU-Abfrage erfolgt innerhalb von 30 Minuten.
Ja, das System kann eAUs innerhalb der Verjährungsfrist auch nachträglich abrufen, solange das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Krankheit bestand.
Bei fehlgeschlagenen Abrufen analysiert das System automatisch die Rückmeldung, zeigt konkrete Korrekturhinweise an und startet nach Datenkorrekturen automatisch erneute Abfrageversuche.
Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Diagnosen bleiben für Arbeitgeber unsichtbar – Sie sehen nur arbeitsrechtlich relevante Informationen wie Dauer und Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind über die ITSG-zertifizierte Schnittstelle erreichbar. Das System synchronisiert automatisch aktuelle Krankenkassendaten und passt sich Änderungen an.
Ja, Sie können unterschiedliche Fristen definieren – etwa ab dem ersten Tag für Auszubildende und ab dem dritten Tag für Stamm-Mitarbeitende. Das System berücksichtigt diese automatisch bei der Abfrage.
Unser Leitfaden „Zeiterfassungspflicht 2026: zwischen Compliance & Praxis“ bereitet diese komplexen Zusammenhänge für Entscheider und Personalverantwortliche systematisch auf.
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