Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat im September 2022 entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Der Beschluss orientiert sich an dem EuGH Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung. Arbeitgeber müssen sich nunmehr direkt auf die „neue“ Rechtslage einstellen. Die Pflicht gilt sofort, es gibt keine Übergangszeit.
Unternehmen, die keine Lösungen zur umfassenden Arbeitszeiterfassung anbieten, befinden sich nun in einem rechtswidrigen Zustand – allerdings muss der Gesetzgeber das Urteil auch noch umsetzen! Setzten Arbeitgeber diese Verpflichtung allerdings nicht zeitnah um, führt dies voraussichtlich in arbeitsrechtlichen Prozessen zu einer Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers. Im Ernstfall: Behauptet der Arbeitnehmer nachvollziehbar, bestimmte Stunden erbracht zu haben, ob läge es an dem Arbeitgeber, darzulegen und zu beweisen, dass diese Stunden dennoch nicht erbracht wurden.
Unternehmen sollten sich proaktiv mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitmanagement befassen, da mit einer zeitnahen Umsetzung des BAG Urteils vom Gesetzgeber zu rechnen ist.