Mit der digitalen Zeiterfassung von venabo können Sie übersichtlich Zeiten erfassen. Wir haben die gesetzliche Entwicklung stets im Blick und besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer flexiblen Lösung mit einem vernünftigen Preis.
venabo.ZEIT ist die richtige Software für Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeiter erfassen alle Arbeitszeiten, da wo Sie möchten. Hierdurch ist es egal, ob Sie direkt am Arbeitsplatz sind, sich beim Kunden befinden oder im Home-Office. Darüber hinaus erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben der Pflicht zur Zeiterfassung.
Mit der digitalen Zeiterfassung haben Sie die volle Kontrolle über die Gleitzeit, Überstunden, Krankenstand, den Zeitausgleich, die Urlaubstage und die Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus können Sie die eigenen Regelungen automatisieren. Erleichtern Sie Ihren Mitarbeitern das Stempeln mit Stempeluhr z.B. durch die automatische Berechnung der Pausenregeln.
Richtigerweise verändern Unternehmen sich mit der Zeit. Neue Standorte, andere Arbeitszeiten, unterschiedliche Bereiche – KMU entwickeln sich stetig weiter. Das beinhaltet auch, wie die Mitarbeiter Zeiten erfassen. Mit venabo.ZEIT können Sie jederzeit Ihre Strukturen darstellen. Die Zeiterfassung Online ist geeignet für alle Branchen von Dienstleistung bis Industrie, sowie kleine und mittlere Unternehmensgrößen.
Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter ganz einfach über die Web-App am PC möglich.
Optimale Integration der Terminals als Komplettlösung für die Zeiterfassung.
Arbeitszeiterfassung mit einfachen Kommen und Gehen Buttons in der Web Anwendung. Darüber hinaus erfassen Sie Zeiten über das Smartphone mit der venabo App für iOS und Android, über den Computer oder klassisch am Terminal.
Arbeitszeiterfassung mit einfachen Kommen und Gehen Buttons in der Web Anwendung. Darüber hinaus erfassen Sie Zeiten über das Smartphone mit der venabo App für iOS und Android, über den Computer oder klassisch am Terminal.
Erfolgreiche Dokumentation der Auftragszeiterfassung & Projektzeiterfassung erleichtert Ihre tägliche Arbeit. Die Zeiten können in der Software aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Planen Sie Ihre Schichten online. Zusätzlich reduzieren Sie mit venabo die Komplexität bei der Personalplanung. Arbeitszeiten und Schichten sind mit der Online Schichtplanung von venabo sehr flexibel im Sinne der Mitarbeiter planbar. Die Daten der Zeiterfassung werden direkt übernommen.
Alle Zeiterfassungsterminals sind sofort mit der venabo Zeiterfassungssoftware einsatzbereit. Mit unseren verschiedenen Terminals, in jeder Preisklasse, erfassen die Mitarbeiter via RFID/NFC-Chip oder Fingerprint ihre Arbeitszeiten.
Zeiterfassung Pflicht 2025: Derzeit ist unklar, wann die gesetzliche Pflicht für alle Beschäftigten in Kraft treten wird. Im Juli 2024 teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linke“ mit, dass kein konkreter Zeitplan für die Einführung dieser Regelung besteht. Dies bedeutet, dass eine umfassende gesetzliche Neuregelung zur Zeiterfassung in der nahen Zukunft nicht zu erwarten ist. Aktuell bleiben die Regelungen, die bereits in bestehenden Gesetzen verankert sind, wie § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und § 17 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), relevant. Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, bestimmte Arbeitszeiten zu dokumentieren, jedoch sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Regelungen bislang gering. Die gegenwärtige Rechtslage führt dazu, dass Arbeitnehmer im Falle von Überstunden Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, da sie in der Beweispflicht sind. Ein Mangel an Zeiterfassung führt nicht zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer, was die Durchsetzung von Überstundenansprüchen erschwert. Ohne eine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Zeiterfassung bleibt die Situation für viele Arbeitnehmer unklar und rechtlich prekär.
Zeiterfassung Pflicht 2025: Ab 2025 bleibt die gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung unklar, da die Bundesregierung derzeit keinen Zeitplan für die Einführung eines umfassenden Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung (Zeiterfassung Pflicht 2025) für alle Beschäftigten vorgelegt hat. Derzeit gelten lediglich vereinzelte Regelungen, wie die Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Zudem müssen Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG die Arbeitszeit von Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ob und in welcher Form eine umfassende gesetzliche Neuregelung zur Zeiterfassung eingeführt wird, bleibt abzuwarten. Aktuell hat das Fehlen einer klaren Zeiterfassungsverpflichtung keine direkten finanziellen Konsequenzen für Arbeitgeber, da Verstöße gegen die bestehenden Normen nicht unmittelbar bußgeldbewehrt sind. Die Nachweisführung im Überstundenprozess bleibt für Arbeitnehmer herausfordernd, da sie die Darlegungs- und Beweislast tragen. Eine verlässliche Zeiterfassung könnte jedoch zu Beweiserleichterungen führen, insbesondere wenn sie zur Dokumentation von Überstunden herangezogen wird.
Als Arbeitnehmer sind Sie derzeit nicht generell verpflichtet, Ihre Arbeitszeit zu erfassen. Die rechtlichen Regelungen zur Zeiterfassung sind in Deutschland noch nicht umfassend und einheitlich festgelegt. Es gibt jedoch spezifische Vorschriften, die bestimmte Arbeitgeber zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichten. Beispielsweise sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in bestimmten Branchen beschäftigen, gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vor, dass über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeiten dokumentiert, werden müssen. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Regelungen sind momentan gering, da Verstöße nicht unmittelbar mit Bußgeldern belegt sind. Dies führt dazu, dass das Fehlen einer umfassenden Zeiterfassung Pflicht 2025 für Arbeitnehmer in der Praxis oft keine Beweiserleichterungen bei Überstundenprozessen zur Folge hat. Eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer ist bislang nicht festgelegt, was die rechtliche Situation unklar lässt.
Quelle: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung – BMAS
Technologische Vielseitigkeit, Effiziente Implementierung und spezifische Lösungen: Unsere fortschrittliche Software bietet die Flexibilität, anspruchsvolle Prozesse abzubilden, kann effektiv in kleinen und großen Unternehmen implementiert werden und beinhaltet spezielle Vorlagen, um externe Beratung und Programmierung zu minimieren.
Dichtes Partnernetzwerk und Stabilität durch Zugehörigkeit: Mit unserem flächendeckenden Partnernetzwerk von IT-Systemhäusern in Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten wir lokale Präsenz und persönliche Beratung vor Ort, ganz gleich, wo Sie sich befinden. Unsere Zugehörigkeit zu einer etablierten IT-Unternehmensgruppe gewährleistet zudem eine finanzielle Stabilität, auf die Sie sich verlassen können.
Von der umfassenden Beratung bis zur komplexen IT-Expertise bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Unsere konfigurierbare Anwendungen und die plattformübergreifende Unterstützung von Stempeltypen ermöglichen flexible Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen